Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für
Technik und Systeme der
Informationsverarbeitung
(insbesondere
Telekommunikation)
Verbindungspreisberechnung, Überprüfung von Geldspielgeräten (§7 SpielV)
Zur Zwangsläufigkeit von Schäden
Basis-Spruch: "Wenn etwas schief gehen kann, dann geht es auch schief"
Betrachtet man als Sachverständiger die vielen Schäden, mit denen man tagtäglich zu tun hat, dann ist klar: Murphy ist aktueller denn je!
Zumindest den trivialen Voraussetzungen für das Eintreten von Schäden sollten Sie eliminieren.
